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Gebühr für die PKW-Einfahrt

Frist für die Gebührenzahlung: vom 16. September bis zum 15. November, beide inklusive.

Zahlungsmethoden für wiederkehrende Zahlungen: 

  • Einzugsermächtigung vom Bankkonto
  • Bei jeder beliebigen Steuerkasse des Finanzamtes der Balearen (C/ Francesc de Borja Moll, Nr. 22; C/ Isidor Antillón, Nr. 19 A)
  • Bei Erhalt des Zahlscheines: die Gebühr kann entweder bei einer der angeschlossenen Banken eingezahlt werden, die auf dem Zahlschein aufgeführt sind, bei den o.g. Steuerkassen oder über das Internet (https://www.contribucions.org).

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte folgende Seite: https://www.contribucions.org

Datum der letzten Änderung: 5. Januar 2024